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Fragen-und-Antworten

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Fragen & Antworten für Vereine


Welche Vereine können mitmachen?

Prinzipiell dürfen alle Vereine mitmachen, die sich gesellschaftlich engagieren und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Dennoch besteht kein Anspruch darauf, teilzunehmen. Wir behalten uns vor, die Teilnahme zu verweigern, wenn wir Gründe dafür sehen. Die Teilnahme kann nicht juristisch erzwungen werden.
Wie melde ich einen Verein an?

Verwenden Sie das Registrations-Formular, um Ihren Verein anzumelden.
Wie hoch ist die Spende?

Spenden durch private Unterstützer

Die Spende beträgt 3 % des Netto-Einkaufswertes bei der Bücherkiste (also ohne Mehrwertsteuer). Die Spende erfolgt nicht automatisch, sondern nach Hinweis der Kund(inn)en, dass die Spende gewünscht ist.

Es werden alle Spenden von privaten Unterstützern für den jeweiligen Verein addiert.

Überschreitet die Summe der gewerteten Umsätze für den betreffenden Verein innerhalb des Abrechnungszeitraums (6 Monate) den Betrag von 3000,- € netto, erhöhen wir die Spende auf 4,5%.

Spenden durch Unternehmen

Hat sich ein Unternehmen zur Unterstützung eines Vereins entschlossen, werden seine weiteren Umsätze mit der Bücherkiste automatisch für das Spendenprogramm vorgemerkt. Die Spende beträgt jeweils 1,5 % des Netto-Einkaufswertes (also ohne Mehrwertsteuer). Das gilt so lange bis das Unternehmen diese Unterstützung bei uns widerruft.

Überschreitet die Summe der auf diese Weise gewerteten Umsätze innerhalb des Abrechnungszeitraums (6 Monate) den Betrag von 3000,- € netto, erhöhen wir die Spende auf 2,5%.

Die Umsätze mit der Bücherkiste durch ein unterstützendes Unternehmen werden nicht mit denen anderer Unternehmen oder privater Unterstützer zusammenaddiert.
Wann werden die Spenden ausgezahlt?

Die Auszahlung erfolgt alle 6 Monate, beginnend mit dem Zeitpunkt der Registrierung des Vereins. Zwischen der Kannenbäcker Bücherkiste und dem Verein können auch andere Modalitäten vereinbart sein. Diese bedürfen jedoch der beiderseitigen Zustimmung.
Kann ein Verein als Spendenempfänger abgelehnt werden?

Prinzipiell dürfen alle Vereine mitmachen, die sich gesellschaftlich engagieren und vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind. Dennoch könnte es Gründe geben, warum wir auf die Zusammenarbeit mit einem Verein verzichten.

Es besteht für Vereine kein Anspruch darauf, teilzunehmen. Die Bücherkiste entscheidet frei, welche Vereine zum Spendenprogramm zugleassen werden. Deshalb behalten wir uns vor, die Teilnahme zu verweigern, wenn wir Gründe dafür sehen. Die Teilnahme kann nicht juristisch erzwungen werden. Die Zulassung eines Vereins zu unserem Spendenprogramm erfolgt ausschließlich durch unsere Entscheidung.
Wofür benötigt die Kannenbäcker Bücherkiste den Freistellungsbescheid unseres Vereins?

Mit einem Freistellungsbescheid weisen Sie nach, dass Ihr Verein als gemeinnützig anerkannt ist und die richtige Verwendung der Mittel durch das Finanzamt überprüft wird. Dadurch ist gewährleistet, dass unsere Spende vom Finanzamt anerkannt wird.
Wo können wir den Freistellungsbescheid hinsenden?

Diesen bitte per E-Mail senden an: spenden@buchladen-raba.de
Erhalten wir als Verein eine Abrechnung über die jeweilige Auszahlung?

Wir erstellen bei Auszahlung eine Übersicht, wie der Betrag zustande gekommen ist.
Müssen wir der Kannenbäcker Bücherkiste eine Spenden-/Zuwendungsbescheinigung ausstellen?

Ja. Wir benötigen diese Bescheinigung, um die Spenden in unserer Buchhaltung als Ausgaben buchen zu können. Ohne diese Bescheinigung erkennt das Finanzamt diese steuerlich nicht an.
Können Vereine außerhalb Deutschlands teilnehmen?

Zurzeit kooperieren wir ausschließlich mit Vereinen innerhalb Deutschlands. Sollte ein Verein außerhalb Deutschlands an unserem Spendenprogramm interessiert sein, bitten wir um Kontaktaufnahme per E-Mail an: spenden@buchladen-raba.de .